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Zuwendungen

Zuwendungen sind als Einzelspende oder als Zustiftung möglich.

Mit einer Einzelspende stellen Sie einen Betrag zur Verfügung, der von der Stiftung direkt ihrem satzungsgemäßen Zweck, also der Förderung des Naturschutzes, zugeführt wird.

Die Stiftung hat ein eigenes Stiftungsvermögen. Zusammen mit den Einzelspenden wird aus den Vermögenserträgen der satzungsgemäße Zweck gefördert.

Mit einer Zustiftung kann das Stiftungsvermögen erhöht werden. Der zugestiftete Betrag bleibt dauerhaft erhalten. Er wird zusammen mit dem übrigen Stiftungsvermögen angelegt und erhöht die für den satzungsgemäßen Zweck zur Verfügung stehenden Vermögenserträge.

Spendenkonto

Benutzen Sie bitte folgendes Spendenkonto:

Ingrid und Wilfried Hoppe-Stiftung Naturschutz
Postbank (Giro)
IBAN: DE34 2001 0020 0314 2602 06
BIC: PBNKDEFF

Sollten Sie bei Ihrer Überweisung keine Angaben machen, wird der von Ihnen überwiesene Geldbetrag als Einzelspende verbucht. Wünschen Sie eine Zustiftung, vermerken Sie bitte das Stichwort „Zustiftung“ auf Ihrer Überweisung.

Zuwendungsbestätigung

Aufgrund der steuerrechtlichen Anerkennung der Stiftung als gemeinnützige Stiftung können Sie im Rahmen bestimmter Höchstbeträge die Zuwendung bei der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Über Ihre Zuwendung erhalten Sie von der Stiftung für Ihre Steuererklärung eine Zuwendungsbestätigung. Um Ihnen die Zuwendungsbestätigung zusenden zu können, geben Sie bitte auf Ihrer Überweisung Ihren Namen und Ihre Anschrift an.