Zuwendungen sind als Einzelspende oder als Zustiftung möglich.
Mit einer Einzelspende stellen Sie einen Betrag zur Verfügung, der von der Stiftung direkt ihrem satzungsgemäßen Zweck, also der Förderung des Naturschutzes, zugeführt wird.
Die Stiftung hat ein eigenes Stiftungsvermögen. Zusammen mit den Einzelspenden wird aus den Vermögenserträgen der satzungsgemäße Zweck gefördert.
Mit einer Zustiftung kann das Stiftungsvermögen erhöht werden. Der zugestiftete Betrag bleibt dauerhaft erhalten. Er wird zusammen mit dem übrigen Stiftungsvermögen angelegt und erhöht die für den satzungsgemäßen Zweck zur Verfügung stehenden Vermögenserträge. |